1x1 Elektroauto-Steuerberechnung: Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge leicht gemacht

Elektroauto-Steuerberechnung: Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge leicht gemacht

Hier die Steuer für Ihr Elektrofahrzeug berechnen

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

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Elektrofahrzeuge haben zahlreiche Vorteile und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Einer der Vorteile ist der sehr günstige Steuersatz, bzw. die Steuerbefreiung für 10 Jahre für erstmalig zugelassene Elektrofahrzeuge. Wie hoch die Kfz-Steuer für Ihr Elektroauto ist, erfahren Sie schnell und einfach mit dem Kfz-Steuer Rechner für Elektrofahrzeuge. Im Gegensatz zu konventionellen Autos ist hier lediglich das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend.

Wissen Sie bereits, ob und wie viel Kfz-Steuer für Ihr Elektroauto anfällt? Mit dem kostenlosen Kfz-Steuer Rechner für Elektrofahrzeuge ermitteln Sie die Höhe der Kfz-Steuer individuell für Ihr Fahrzeug - schnell und einfach. Jetzt live und unverbindlich berechnen.

Die Mobilität der Zukunft ist elektrisch – der Eindruck entsteht jedenfalls, wenn man sich das Konzept für die Besteuerung von elektrischen Autos ansieht. Für Elektrofahrzeuge gelten Steuererleichterungen, sie sind zum Teil von der Kfz-Steuer befreit.

Info

Als Elektroautos werden Kraftfahrzeuge bezeichnet, zu deren Antrieb ausschließlich elektrische Energie eingesetzt wird. Hybridautos, die neben dem elektrischen Antrieb auch noch einen Verbrennungsmotor besitzen, zählen nicht als Elektroautos.

In folgenden Zeiträumen gilt die Steuerbefreiung für Elektroautos:

Erstzulassung Steuerbefreiung nach Ablauf der steuerbefreiten Frist
Bis 17.05.2011 Bis 17.05.2011 50% Steuerermäßigung
18.05.2011 - 31.12.2020 10 Jahre (verlängert bis 31.12.2030)
01.01.2021 - 31.12.2025 Bis 31.12.2030
Info

Die Kfz-Steuer für Elektroautos wird nach Gewicht berechnet. Sie ist insgesamt relativ niedrig, zusätzlich erhalten die Besitzer anfangs eine Steuerbefreiung. Damit fördert die Bundesregierung die Elektromobilität.

Kfz-Steuer für Elektroautos berechnen

Beim Elektroauto spielt das Gewicht eine Rolle für die Besteuerung. Nach der steuerfreien Phase wird die Kfz-Steuer nach Gewicht berechnet:

Zulässiges Gesamtgewicht Steuersatz pro angefangene 200 kg
< 2.000 kg 5,625 €
2.001 - 3.000 kg 6,01 €
3.001 - 3.500 kg 6,39 €

Beispielrechnung der Elektroauto Steuer für ein Fahrzeug mit 2.500 kg Gewicht

  • 2.500 : 200 = 12,5 (~13)
  • 13 x 6,01 = 78,13 €


Häufige Fragen

  • Explizit nicht als Elektroauto gelten alle Arten von Hybridfahrzeugen, weil sie neben dem Elektroantrieb einen weiteren Antrieb nutzen. Auch elektrische Fahrräder, die zusätzlich von Muskelkraft bewegt werden, gehören vor diesem Hintergrund nicht zu den Elektrofahrzeugen.
  • Für Elektrofahrzeuge besteht nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Steuerbefreiung. Sie gilt zehn Jahre, sofern das Fahrzeug zum ersten Mal zwischen dem 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen wurde. Bei einer Erstzulassung vor dem 18. Mai 2011 ist das Fahrzeug für fünf Jahre steuerfrei. Allerdings sind von dieser Regelung nur elektrische Pkw betroffen. Sobald der Zeitraum der Steuerbefreiung abläuft, gilt eine Besteuerung, die sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs bemisst. Der Steuersatz beträgt dann 50 Prozent der Steuer, die für ein Nutzfahrzeug erhoben würde.
  • Für Autofahrer ist es wichtig zu wissen, dass ein Hybridfahrzeug, das nicht ausschließlich elektrisch angetrieben wird, nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Auch Elektrofahrzeuge, die zur Verlängerung der Reichweite mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind, fallen nicht unter die Kategorie der Elektrofahrzeuge nach der Vorgabe des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Somit sind diese Wagen auch nicht in steuerlicher Hinsicht begünstigt. Für diese Fahrzeuge wird die Kfz-Steuer in ihrer herkömmlichen Berechnung für Diesel und Benziner angewandt.

    Dabei spielt das Datum der Erstzulassung eine Rolle. Daneben sind die Größe des Hubraums in Kubikzentimeter und die Menge des CO₂-Ausstoßes ausschlaggebend für die Höhe der Kfz-Steuer. Selbst wenn man aus ökologischer Sicht also mit einem Hybridmotor etwas Sinnvolles für die Umwelt tut, hat man als Kfz-Halter keinen finanziellen Vorteil, weil sich an der Kfz-Steuer nichts sparen lässt. Allerdings sind Hybride dennoch interessant, weil es immer häufiger Aufladestellen gibt, an denen man ein E-Auto kostenfrei aufladen kann. Somit lohnt sich ein Hybridantrieb vielleicht weniger aus steuerlicher Sicht als vielmehr durch die attraktiven Möglichkeiten des kostenfreien Aufladens.
  • In Diesel- und Benzinautos kommt ein Verbrennungsmotor zum Einsatz. Ein Verbrennungsmotor ist unter anderem durch einen erheblichen Austausch von Schadstoffen gekennzeichnet. Zwar wurden die Motoren im Laufe der Jahre immer weiter verbessert, und durch die Erneuerung der Berechnung der Kfz-Steuer unter Berücksichtigung des CO₂-Ausstoßes trägt man diesem Umstand Rechnung. Trotzdem wird die Umwelt auch heute noch erheblich durch die Abgabe von CO₂-Emissionen aus Pkws belastet.

    Im Jahr 2011 hatte die Bundesregierung das Ziel verabschiedet, im Jahr 2020 über eine Million Fahrzeuge mit Elektroantrieb zum Betrieb in Deutschland zuzulassen. Dieses Ziel ist hoch gesetzt, ist aber gerade angesichts der hohen Emissionen von Dieselfahrzeugen dringend nötig. Die geringe Besteuerung soll ein Anreiz für Käufer sein, die potenziellen Nachteile von E-Autos wie den noch sehr hohen Kaufpreis zu akzeptieren und auf elektrische Fahrzeuge umzusteigen. Gerade in den Großstädten sieht man heute immer häufiger die kleinen Autos, die sehr leise und ohne Abgase zu produzieren, durch die Straßen fahren.

    Die Reichweite dieser Fahrzeuge ist allerdings noch begrenzt, deswegen kommen sie im ländlichen Bereich bisher recht selten zum Einsatz. Um das zu ändern, müsste unter anderem das Netz an Aufladestationen weiter ausgebaut werden.
  • Die Zulassungspflicht für motorisierte Fahrzeuge und die Kraftfahrzeugsteuer ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelt. Dort findet sich auch eine Vorschrift zur Besteuerung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Im Paragrafen 9 ist die Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für E-Fahrzeuge definiert. Sie wird mit 50 Prozent des regulären Steuersatzes angegeben. Die Vorgabe der Steuerbefreiung in den ersten 120 Monaten nach der Erstzulassung bei einer Zulassung zwischen dem 11. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020 ist im Paragrafen 3 festgeschrieben. Die Steuerbefreiung gilt nur für dieses Fahrzeug, sie kann nicht auf einen anderen Wagen übertragen werden. Bei einem Wechsel des Kfz-Halters darf sie mitgenommen werden.

    Steuerermäßigung für Elektroautos, § 9 KraftStG
    Totaler Kfz-Steuererlass10 Jahre ab Zulassungsdatum
    Steuerermäßigung50 % der regulären Kfz-Steuer, nach Ablauf der ersten 10 Jahre
    Voraussetzung für SteuererlassErstzulassung zwischen 11.05.2011 und 31.12.2020

    Die Kfz-Steuerbefreiung gilt übrigens auch für Fahrzeuge, die erst nach dem 19. Mai 2016 zu einem Elektrofahrzeug umgerüstet wurden oder die zukünftig bis Ende Dezember 2020 noch umgerüstet werden. Wer sich für die Umrüstung seines Fahrzeugs auf einen E-Antrieb entscheidet, muss sich diese bei der Zulassungsbehörde bescheinigen lassen. Dabei ist zu bestätigen, dass alle Voraussetzungen für den Umbau erfüllt sind. Die Befreiung von der Besteuerung gilt dann ab dem Tag, ab dem das Fahrzeug zum E-Auto umgerüstet wurde.

  • Folgendes Beispiel mag verdeutlichen, wie die Steuer für E-Autos praktisch berechnet wird. Ein Kunde kauft im Jahr 2010 ein Elektrofahrzeug, das damals erstmalig zugelassen und ausschließlich mit einem E-Motor betrieben wird. Die zulässige Gesamtmasse beträgt 2.500 Kilogramm. Zum damaligen Zeitpunkt gilt eine Steuerbefreiung über fünf Jahre. Diese ist in der Zwischenzeit abgelaufen. Somit greift für dieses Fahrzeug eine Steuer in Höhe von 50 Prozent der Kfz-Steuer für ein entsprechendes Nutzfahrzeug. Die Steuer für Nutzfahrzeuge wird in Schritten zu 200 Kilogramm berechnet. Für dieses Fahrzeug berechnet sich der volle Steuersatz auf 148,56 €. Der Betrag ist auf volle Euro abzurunden. Da für ein Elektrofahrzeug eine um 50 Prozent verringerte Steuer greift, wären für diesen Wagen 74 € Steuer pro Jahr zu zahlen.

    Bei Nutzfahrzeugen, Elektrofahrzeugen und Wohnmobilen kommt bei der Berechnung der Kfz-Steuer ein Staffelsteuersatz zur Anwendung. Dieser wird in festgelegten Tabellen in Abhängigkeit vom Gewicht festgelegt. Die ersten 2.000 Kilogramm werden nach der Steuertabelle in Schritten zu jeweils 200 Kilogramm besteuert. Ein Elektrofahrzeug wird bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm mit den Steuersätzen belegt, die auch für ein Nutzfahrzeug gelten. Allerdings ist für E-Autos eine Reduzierung der Steuer auf 50 Prozent vorgesehen. Während bei der Berechnung der Steuer für Nutzfahrzeuge außerdem die Emissionsklasse eine Rolle spielt, kommt diese bei E-Fahrzeugen natürlich nicht zum Tragen.
  • Betrachtet man nur die Kfz-Steuer, sind Elektrofahrzeuge mit Sicherheit eine interessante Alternative. Sie sind leise und verursachen kaum eine Verschmutzung der Luft. Besonders für die Innenstädte ist das ein großer Vorteil. Unter dem Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit ist E-Autos also der Vorzug zu geben, denn diese Fahrzeuge sind ökologisch noch sinnvoller als Autos mit Erdgasantrieb oder Flüssiggasantrieb, und auch Hybridmotoren sind nicht so umweltfreundlich wie Elektromobile.

    Um den Verkauf dieser Fahrzeuge weiter zu forcieren, ist allerdings ein Ausbau der Ladestellen eine wichtige Voraussetzung. Nur dann wäre ein Anstieg der Verkaufszahlen in einer deutlichen Größenordnung denkbar. Zudem ist die Reichweite für viele Autofahrer heute bisher nicht ausreichend. Deshalb wäre es vermutlich recht kurz gedacht, wenn man sich ausschließlich aus steuerlichen Gründen für ein E-Auto entscheiden würde. In finanzieller Hinsicht ist allerdings interessant, dass es immer häufiger Aufladestellen gibt, an denen man ein E-Fahrzeug kostenfrei aufladen kann. Als Verkaufsanreiz ist dieser Faktor mit Sicherheit nicht zu unterschätzen.


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