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Wie viel Kfz-Steuer ein Pkw kostet, hängt an drei Werten: Hubraum, CO₂-Ausstoß und dem Datum der Erstzulassung. Die Angaben stehen alle in der Zulassungsbescheinigung Teil I – wo genau, steht gleich unter dem Rechner.
Welche der drei Rechenarten für die Steuerberechnung gilt, entscheidet allein das Datum der Erstzulassung: bis 30.06.2009 Hubraum plus Abgasstufe, von Juli 2009 bis Ende 2020 Hubraum plus CO₂ über einer festen Freigrenze, und seit Januar 2021 Hubraum plus eine sechsstufige CO₂-Staffel. Fahrzeuge wechseln nie das System – ein Wagen von 2008 wird bis zu seiner Abmeldung nach der alten Regel besteuert.
Was der Rechner braucht
Der Steuerrechner ermittelt den Betrag aus vier Angaben, die alle in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen:
- Erstzulassung (Feld B) – bestimmt, welche der drei Regeln greift.
- Hubraum in cm³ (Feld P.1).
- Motorart: Benziner beziehungsweise Wankel, oder Diesel. Der Kraftstoff steht in Feld P.3.
- Je nach Erstzulassung: CO₂-Wert in g/km (Feld V.7) oder die Schadstoffklasse.
Der CO₂-Wert in Feld V.7 ist seit 2018 der WLTP-Wert. Bei älteren Papieren steht dort noch ein NEFZ-Wert; maßgeblich ist immer der eingetragene.
Erstzulassung ab 1. Januar 2021: Hubraum plus CO₂-Staffel
Der Hubraumteil ist unverändert 2,00 € je angefangene 100 cm³ beim Benziner und 9,50 € beim Diesel. Neu ist der CO₂-Teil: Was über 95 g/km hinausgeht, wird auf sechs Stufen verteilt, und jede Stufe hat einen eigenen Preis (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. c KraftStG).
| Stufe | je g/km | CO₂-Bereich (WLTP, Feld V.7) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 2,00 € | über 95 bis 115 g/km |
| Stufe 2 | 2,20 € | über 115 bis 135 g/km |
| Stufe 3 | 2,50 € | über 135 bis 155 g/km |
| Stufe 4 | 2,90 € | über 155 bis 175 g/km |
| Stufe 5 | 3,40 € | über 175 bis 195 g/km |
| Stufe 6 | 4,00 € | über 195 g/km |
Gerechnet an einem Beispiel: Benziner, 1.395 cm³, 128 g/km, Erstzulassung 2022.
- Hubraum: 14 angefangene 100-cm³-Einheiten × 2,00 € = 28,00 €
- CO₂ Stufe 1: (115 − 95) × 2,00 € = 40,00 €
- CO₂ Stufe 2: (128 − 115) × 2,20 € = 28,60 €
- Jahressteuer 96,60 €, zu zahlen 96 €
Nur der Teil oberhalb von 95 g/km kostet etwas, und jede Stufe wird einzeln abgerechnet. Ein Fahrzeug mit 90 g/km zahlt also gar keinen CO₂-Anteil.
Erstzulassung 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2020
Hier gilt derselbe Hubraumsatz, der CO₂-Teil ist aber flach: 2,00 € je g/km über einer Freigrenze, die vom Zulassungsjahr abhängt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b KraftStG).
| Erstzulassung | steuerfreier CO₂-Anteil |
|---|---|
| bis 31.12.2011 | 120 g/km |
| 01.01.2012 bis 31.12.2013 | 110 g/km |
| ab 01.01.2014 | 95 g/km |
Ein Diesel von 2018 mit 1.968 cm³ und 129 g/km kommt damit auf 20 × 9,50 € + (129 − 95) × 2,00 € = 258,00 €, zu zahlen 258 €.
Erstzulassung bis 30. Juni 2009
Für diese Fahrzeuge zählt statt des CO₂-Werts die Abgasstufe. Gerechnet wird je angefangene 100 cm³ (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a KraftStG):
| Abgasstufe | Benziner | Diesel | Beispiel 1.600 cm³ Benziner |
|---|---|---|---|
| Euro 3, D3 und besser | 6,75 € | 15,44 € | 108 € |
| Euro 2 | 7,36 € | 16,05 € | 117 € |
| Euro 1 | 15,13 € | 27,35 € | 242 € |
| Euro 0, Fahren bei Ozonalarm erlaubt | 21,07 € | 33,29 € | 337 € |
| Euro 0, übrige | 25,36 € | 37,58 € | 405 € |
Die Abgasstufe steckt in der Emissionsschlüsselnummer: in neueren Papieren in den letzten beiden Ziffern von Feld 14.1, in Fahrzeugscheinen vor 2005 in Feld 1. Die Zuordnung der Zollverwaltung:
| Abgasstufe | Schlüsselnummern in Feld 14.1 |
|---|---|
| Euro 3 und besser | 30–33, 36–48, 53–70, 72–75, A0–Y0, ZA–ZF, ZY, ZZ |
| Euro 2 | 25, 26, 27, 35, 49, 50, 51, 52, 71 |
| Euro 1 | 01, 02, 11–14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 77 |
| Euro 0, Ozonalarm erlaubt | 17, 19, 20, 23, 24, 92 |
| Euro 0, übrige | 00, 03–10, 15, 88 |
Bei alten Fahrzeugen wird es schnell teuer: Ein 1,6-Liter-Benziner ohne Katalysator kostet 16 × 25,36 € = 405,76 €, zu zahlen 405 € – für viele der Punkt, an dem sich das H-Kennzeichen rechnet.
Was gängige Motorisierungen kosten
| Fahrzeug | Erstzulassung | zu zahlen |
|---|---|---|
| Benziner 999 cm³, 118 g/km | ab 2021 | 66 € |
| Benziner 1.498 cm³, 135 g/km | ab 2021 | 114 € |
| Benziner 1.984 cm³, 175 g/km | ab 2021 | 232 € |
| Diesel 1.968 cm³, 155 g/km | ab 2021 | 324 € |
| Diesel 2.967 cm³, 199 g/km | ab 2021 | 561 € |
| Benziner 1.598 cm³, 119 g/km | 2016 | 80 € |
| Benziner 1.598 cm³, Euro 3 | bis 06/2009 | 108 € |
| Diesel 1.896 cm³, Euro 3 | bis 06/2009 | 293 € |
Hybride zahlen wie Verbrenner
Für Hybridautos, auch Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender, gibt es keine eigene Regel. Sie werden nach Hubraum und CO₂-Wert besteuert wie jeder andere Verbrenner. Nur Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden, fallen unter § 9 Abs. 2 KraftStG und unter die Befreiung nach § 3d – dazu die Seite zur Elektroauto-Steuer. Dass ein Plug-in-Hybrid einen niedrigen CO₂-Wert im Papier stehen hat, senkt die Steuer allerdings spürbar.
HSN und TSN führen nicht zum Ziel
Hersteller- und Typschlüsselnummer aus den Feldern 2.1 und 2.2 benennen Modellreihen, nicht das einzelne Fahrzeug. Besteuert werden aber Hubraum, Kraftstoff und CO₂-Wert genau dieses Wagens. Rechner, die nach HSN und TSN fragen, schlagen daraus nur diese Werte nach – und genau die stehen ein paar Zeilen weiter im selben Papier.
Zwei Fälle rechnet auch dieser Rechner nicht: den Wankelmotor bei Erstzulassung bis 30.06.2009, der nach Gewicht statt nach Hubraum besteuert wird, und die Günstigerprüfung für Erstzulassungen vom 05.11.2008 bis 30.06.2009, bei der das Hauptzollamt den günstigeren der beiden Rechenwege ansetzt. In beiden Fällen gilt der Bescheid des Hauptzollamts.
Fälligkeit und Zahlung
Die Autosteuer wird am Tag der Zulassung fällig, und zwar für zwölf Monate im Voraus – der Zeitraum läuft ab diesem Tag, nicht ab dem Jahreswechsel. Ohne SEPA-Lastschriftmandat wird kein Fahrzeug zugelassen (§ 13 Abs. 1 KraftStG). Über 500 € Jahressteuer darf halbjährlich gezahlt werden (3 % Aufgeld), über 1.000 € auch vierteljährlich (6 %). Der abgebuchte Betrag wird auf volle Euro abgerundet. Bei einem Saisonkennzeichen zählt jeder Tag des Betriebszeitraums mit einem Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer.
Häufige Fragen zum Kfz-Steuer-Rechner
Das Datum der Erstzulassung entscheidet. Ab dem 01.01.2021 gilt: 2,00 € je angefangene 100 cm³ beim Benziner beziehungsweise 9,50 € beim Diesel, dazu 2,00 € bis 4,00 € je Gramm CO₂ über 95 g/km, gestaffelt in sechs Stufen. Für Erstzulassungen vom 01.07.2009 bis 31.12.2020 gilt derselbe Hubraumsatz mit 2,00 € je g/km über einer festen Freigrenze. Ältere Fahrzeuge werden nach Hubraum und Abgasstufe besteuert, mit 6,75 € bis 37,58 € je 100 cm³.
Der Hubraumsatz ist beim Diesel fast fünfmal so hoch: 9,50 € statt 2,00 € je angefangene 100 cm³. Der Gesetzgeber gleicht damit die niedrigere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff aus. Der CO₂-Teil ist dagegen für beide Motorarten gleich. Bei einem Zweiliter-Motor macht allein der Hubraumteil deshalb 190 € statt 40 € aus.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7. Seit 2018 steht dort der nach WLTP ermittelte Wert; in älteren Papieren ist es der NEFZ-Wert. Maßgeblich für die Steuer ist immer der Wert, der im Papier eingetragen ist – nicht der Prospektwert und nicht ein selbst gemessener Verbrauch.
Ja, oben auf dieser Seite: Die Sätze je angefangene 100 cm³ stehen getrennt nach Benziner und Diesel, dazu die sechsstufige CO₂-Staffel und die Abgasstufen für ältere Fahrzeuge. Weil Hubraum und CO₂-Wert von Fahrzeug zu Fahrzeug abweichen, ersetzt eine Modelltabelle den Rechner nicht – zwei Wagen desselben Modells können unterschiedlich viel kosten.
Nicht direkt. Die Herstellerschlüsselnummer (Feld 2.1) und die Typschlüsselnummer (Feld 2.2) bezeichnen eine Modellreihe, nicht das einzelne Fahrzeug. Rechner, die danach fragen, schlagen daraus nur Hubraum, Kraftstoff und CO₂-Wert nach. Diese drei Angaben stehen in den Feldern P.1, P.3 und V.7 desselben Papiers und führen schneller zum Ergebnis.
Bei Erstzulassung ab Juli 2009 spielt die Euro-Norm für die Kfz-Steuer keine Rolle mehr – dann zählen nur Hubraum und CO₂-Wert. Die Abgasstufe entscheidet nur noch bei Fahrzeugen mit Erstzulassung bis zum 30.06.2009. Ein Euro-5-Diesel von 2011 mit 1.968 cm³ und 129 g/km kostet damit 258 € im Jahr, unabhängig davon, dass er Euro 5 erfüllt.
Für jeden Tag des Betriebszeitraums wird ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer berechnet, der 29. Februar zählt nicht mit (§ 11 Abs. 4 KraftStG). Bei einer Jahressteuer von 96,60 € und einem Betriebszeitraum von April bis September sind das 48 € statt 96 €. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf volle Monate umfassen; außerhalb davon darf das Fahrzeug weder fahren noch auf öffentlichen Straßen stehen.
Stand: 11. September 2026. Grundlage sind das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (in Kraft seit 01.01.2026) sowie die Merkblätter der Zollverwaltung zu Steuerhöhe und zur Zuordnung von Emissionsschlüsseln zu Euro-Normen. Die Beträge sind eigene Berechnungen nach diesen Sätzen; verbindlich ist der Bescheid des Hauptzollamts.