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Oldtimer zahlen keine Steuer nach Hubraum oder Gewicht, sondern eine Pauschale: 191,73 € im Jahr, bei Krafträdern 46,02 €. Bei einer Saisonzulassung wird sie auf den Betriebszeitraum umgelegt.
Der höhere der beiden Beträge gilt für alles, was kein Kraftrad ist – vom Kleinwagen über den historischen Lastwagen bis zum Anhänger. Abgebucht wird jeweils der auf volle Euro abgerundete Betrag, also 191 € beziehungsweise 46 € (§ 9 Abs. 4 und § 11 Abs. 5 KraftStG). Wer ein altes Fahrzeug hält, muss deshalb nur eine Frage beantworten: Lohnt sich das H-Kennzeichen gegenüber der regulären Besteuerung?
Was der Rechner braucht
Dem Steuerrechner genügen zwei Angaben:
- Oldtimerart. „Motorrad“ für Krafträder, „Sonstige Fahrzeuge“ für alles andere – vom Kleinwagen über den Traktor bis zum historischen Lastwagen.
- Anmeldezeitraum. Ganzjährig oder Saison. Bei einer Saisonzulassung rechnet der Rechner je Tag des Betriebszeitraums ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Pauschale.
Hubraum, Erstzulassungsdatum und Schadstoffklasse spielen keine Rolle. Wer die Werte trotzdem sucht: Sie stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Hubraum in Feld P.1, Erstzulassung in Feld B.
Warum die Pauschale so niedrig aussieht – und wann sie es nicht ist
Besteuert wird beim Oldtimer nicht das Halten des Fahrzeugs, sondern die Zuteilung des Kennzeichens (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KraftStG). Das erklärt beides: den festen Betrag und die Tatsache, dass es dazu keine Ermäßigungen gibt.
Ein Beispiel aus der Praxis: ein Wagen von 1975 mit 1.600 cm³ und ohne Katalysator fällt ohne H-Kennzeichen in die schlechteste Abgasstufe. Dort kostet jede angefangene 100 cm³ 25,36 € – macht 16 × 25,36 € = 405,76 € im Jahr, zu zahlen 405 €. Mit H-Kennzeichen sind es 191 €. Die Ersparnis liegt bei 214 € pro Jahr.
Umgekehrt wird es bei kleinen und sauberen Fahrzeugen teurer. Ab welchem Hubraum sich das H-Kennzeichen lohnt, hängt allein an der Abgasstufe:
| Abgasstufe (Feld 14.1) | Benziner | Diesel |
|---|---|---|
| Euro 0, übrige | ab 701 cm³ | ab 501 cm³ |
| Euro 0, ehemals ohne Ozonfahrverbot | ab 901 cm³ | ab 501 cm³ |
| Euro 1 | ab 1.201 cm³ | ab 701 cm³ |
| Euro 2 | ab 2.601 cm³ | ab 1.101 cm³ |
| Euro 3 und besser | ab 2.801 cm³ | ab 1.201 cm³ |
Bei Krafträdern liegt die Grenze bei 626 cm³: 25 × 1,84 € = 46,00 € bleiben knapp unter der Pauschale von 46,02 €, erst 26 Einheiten (47,84 €) übersteigen sie. Eine 500er fährt ohne H-Kennzeichen also günstiger, eine 650er nicht mehr.
H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen zusammen
Beides geht. Der Betriebszeitraum ist ein amtlicher Zusatz auf dem Schild und steht neben dem Kennbuchstaben „H“ (§ 10 Abs. 3 FZV). Er umfasst mindestens zwei und höchstens elf volle Monate. Für jeden Tag darin wird ein Dreihundertfünfundsechzigstel von 191,73 € fällig, der 29. Februar zählt nicht mit (§ 11 Abs. 4 KraftStG):
| Betriebszeitraum | Tage | zu zahlen |
|---|---|---|
| April bis September | 183 | 96 € |
| März bis Oktober | 245 | 128 € |
| März bis Dezember | 306 | 160 € |
| ganzjährig | 365 | 191 € |
Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug weder fahren noch auf öffentlichem Grund parken. In der Garage oder auf dem eigenen Grundstück ist es zulässig.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
Vier Bedingungen müssen zusammenkommen (§ 2 Satz 1 Nr. 22 FZV):
- Das Fahrzeug ist vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen.
- Es ist weitestgehend im Originalzustand.
- Sein Erhaltungszustand ist gut.
- Es dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts.
Belegt wird das durch ein Gutachten nach § 23 StVZO, das bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Erteilt wird das Kennzeichen auf Antrag; der Kennbuchstabe „H“ steht dann hinter der Erkennungsnummer (§ 10 Abs. 1 FZV). Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung, nicht das Baujahr.
Ein Nebeneffekt, der mit der Steuer nichts zu tun hat: Fahrzeuge mit H- oder rotem Kennzeichen sind von Verkehrsverboten in Umweltzonen ausgenommen, auch ohne Plakette (Anhang 3 Nr. 5 der 35. BImSchV).
Traktoren und Schlepper: hier kann das H-Kennzeichen teurer werden
Ein Schlepper, der ausschließlich in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt wird, ist nach § 3 Nr. 7 KraftStG von der Steuer befreit – auf Antrag beim Hauptzollamt, Formular 3813. Diese Befreiung knüpft am Halten des Fahrzeugs an.
Mit einem H-Kennzeichen greift sie nicht mehr, weil dann die Kennzeichenzuteilung besteuert wird und Steuervergünstigungen dort ausgeschlossen sind. Aus 0 € werden 191 €. Für den Hoftraktor, der weiter im Betrieb läuft, ist das H-Kennzeichen also ein Verlustgeschäft; für den Sammlerschlepper, der zu Treffen und Umzügen fährt und damit nicht mehr ausschließlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird, ist es der günstigere Weg. Wer gar nicht auf öffentliche Straßen will, meldet das Fahrzeug ab und zahlt nichts.
Das rote 07er-Kennzeichen für Sammlungen
Wer mehrere Oldtimer hält, kann ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen. Seine Ziffernfolge beginnt mit 07, es wird an wechselnden Fahrzeugen der Sammlung geführt und ist zugelassen für Oldtimer-Veranstaltungen sowie Probe-, Überführungs-, Reparatur- und Wartungsfahrten. Steuerlich gilt dieselbe Pauschale wie beim H-Kennzeichen, denn auch hier wird die Zuteilung besteuert.
Rote Kennzeichen, die ausschließlich für Prüfungsfahrten ausgegeben werden, tragen die Ziffernfolge 05 und sind steuerfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 KraftStG). Mit einem Wechselkennzeichen hat das 07er-Kennzeichen nichts zu tun – das ist eine andere Kennzeichenart nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 FZV.
Youngtimer haben keinen eigenen Steuerstatus
Für Fahrzeuge, denen noch ein paar Jahre bis zur 30-Jahre-Grenze fehlen, kennt das KraftStG keine Sonderregel. Sie zahlen nach der Vorschrift, die für ihr Erstzulassungsdatum gilt: bei Erstzulassung bis 30.06.2009 nach Hubraum und Abgasstufe, danach nach Hubraum und CO₂-Wert. Steuerlich ändert sich am 30. Geburtstag nichts von allein – erst der Antrag und das Gutachten bringen die Pauschale.
Historische Anhänger
Auch Anhänger können ein H-Kennzeichen bekommen, und für sie gilt dieselbe Pauschale von 191,73 €. Das lohnt sich praktisch nie: Die reguläre Anhängersteuer beträgt 7,46 € je angefangene 200 kg und ist bei 373,24 € gedeckelt – ein historischer Wohnwagen mit 1.000 kg zahlt regulär 37 € statt 191 €. Sinnvoll ist das H-Kennzeichen am Anhänger nur, wenn es dem Zugfahrzeug wegen der Umweltzone ohnehin folgen muss.
Häufige Fragen zur Oldtimer-Steuer
Sie ist pauschal: 191,73 € im Jahr für Kraftfahrzeuge und Anhänger, 46,02 € für Krafträder (§ 9 Abs. 4 KraftStG). Abgebucht wird der abgerundete Betrag, also 191 € beziehungsweise 46 €. Hubraum, Gewicht und Abgasstufe spielen keine Rolle, weil nicht das Halten des Fahrzeugs, sondern die Zuteilung des Kennzeichens besteuert wird.
Nein. Ein verbreitetes Missverständnis: Oldtimer zahlen keine Steuer nach Hubraum, aber sie zahlen eine Pauschale. Bei kleinen und sauberen Fahrzeugen kann das H-Kennzeichen sogar teurer sein als die reguläre Besteuerung – etwa bei einem Benziner mit Euro 1 und weniger als 1.200 cm³.
Wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in gutem Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient (§ 2 Satz 1 Nr. 22 FZV). Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Nachgewiesen wird das durch ein Gutachten nach § 23 StVZO.
Ja. Der Betriebszeitraum ist ein amtlicher Zusatz und steht neben dem Kennbuchstaben H (§ 10 Abs. 3 FZV). Für jeden Tag darin wird ein Dreihundertfünfundsechzigstel von 191,73 € berechnet: bei einem Betriebszeitraum von April bis September 96 €, von März bis Dezember 160 €. Der Zeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf volle Monate umfassen.
Wie jedes andere Fahrzeug ihres Erstzulassungsjahrgangs – einen eigenen Steuerstatus gibt es nicht. Bei Erstzulassung bis zum 30.06.2009 zählen Hubraum und Abgasstufe, danach Hubraum und CO₂-Wert. Erst mit dem H-Kennzeichen, also frühestens 30 Jahre nach der Erstzulassung und nur mit Gutachten, greift die Pauschale.
Nur, wenn der Schlepper nicht mehr ausschließlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird. In diesem Fall wäre er nach § 3 Nr. 7 KraftStG steuerfrei, und das H-Kennzeichen würde aus 0 € eine Pauschale von 191 € machen – beim H-Kennzeichen wird die Kennzeichenzuteilung besteuert, sodass Steuervergünstigungen ausgeschlossen sind. Für den Sammlerschlepper, der zu Treffen und Umzügen fährt, ist das H-Kennzeichen dagegen der günstigere Weg.
Ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung, das für Oldtimer-Veranstaltungen sowie Probe-, Überführungs-, Reparatur- und Wartungsfahrten genutzt werden darf und an wechselnden Fahrzeugen einer Sammlung geführt wird. Steuerlich gilt dieselbe Pauschale wie beim H-Kennzeichen. Rote Kennzeichen ausschließlich für Prüfungsfahrten tragen die Ziffernfolge 05 und sind steuerfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 KraftStG). Mit einem Wechselkennzeichen hat das 07er-Kennzeichen nichts zu tun.
Stand: 11. September 2026. Maßgeblich sind das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (in Kraft seit 01.01.2026), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Merkblätter der Zollverwaltung zu Steuerhöhe und Land- und Forstwirtschaft. Die Beträge sind eigene Berechnungen nach diesen Vorschriften; verbindlich ist der Bescheid des Hauptzollamts.